Der Schadenfreiheitsrabatt

In der Kfz Versicherung gibt es ein Schadenfreiheitrabattsystem. Dieses System ermöglicht, daß die Fahrerfahrung eines Fahrzeugführers mit in der Prämie berücksichtigt wird. Vom Grundsatz her ist es so, daß schlechtere Fahrer mit mehr Unfällen eine höhere Prämie zahlen sollen, als gute Fahrer mit wenigen Unfällen. Schadenfreiheit wird also belohnt, führt zu günstigen Beiträgen, daher auch der Name Schadenfreiheitrabatt. Das System ist in Klassen unterteilt. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto niedriger der Beitragssatz. Die Versicherer haben eine sogenannte 100% Prämie. Fährt ein Fahrer beispielsweise 30 Jahre unfallfrei muß er häufig nur 30% der 100% Prämie jährlich entrichten. Umgedreht kann das System Unfallfahrer mit bis zu 240% bestrafen. Tarifrechner

In jedem Jahr wird der Fahrer bei Schadenfreiheit um eine Klasse zurückgestuft. Fährt man beispielsweise dieses Jahr in der Schadenfreiheitsklasse SF6, so ist man im folgenden Kalenderjahr in SF7. Baut man einen Unfall, so wird man jedoch um mehrere Klassen zurückgestuft. Ungerecht? Nein, der Grund ist einfach. Würde man nur um eine Klasse zurückgestuft werden, würde das System nur dann funktionieren, wenn jeder 2. Fahrer jährlich einen Unfall hat. Im Schnitt hat jedoch eben nur jeder 8.-10. jährlich einen Schaden, so daß es nur so funktionieren kann, wie es eben ist. Jeder Klasse ist ein Beitragssatz zugeordnet. Der Beitragssatz kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft durchaus variieren. Es kann daher sein, daß Sie bei einer Schadenfreiheitsklasse SF9 bei einer Gesellschaft 45% und bei der anderen 40% bezahlen. Bei einem Versicherungswechsel wird immer nur die Klasse übertragen, niemals die Prozente. Hier werden oft gravierende Fehler beim Abschluß gemacht. Es gibt seltsamerweise Kunden, die bevorzugen bei einem Vergleich die Gesellschaft mit 40%, obwohl eine andere Gesellschaft bei 45% billiger ist. Diese Denkweise ist irrwitzig, aber Alltag im Kfz Versicherungsgeschäft. Wir zahlen keine Prozente, sondern Euro! Der zweite Fehler bei dieser Denkweise ist, daß man in der Regel dann in SF10, also im Folgejahr oft dann noch bei beiden Gesellschaften bei 40% fährt. Die ohnehin in diesem Fall fiktive Versicherungsgesellschaft wäre also sogar erneut nochmals deutlich billiger geworden. Versuchen Sie also bei der Auswahl der richtigen Versicherung nicht an Rabatte in Form von Prozenten zu denken, sonst können auch Sie diesem Irrglauben erliegen.

Anwendung findet der Schadenfreiheitsrabatt in der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung. Diese Sparten kann ein Fahrer durch seine eigenen Fahrfähigkeiten beeinflussen. In der Teilkaskoversicherung findet das System keine Anwendung. Der Grund ist einfach: Die dort versicherten Risiken, wie beispielsweise das Hauptrisiko Diebstahl, lassen sich durch Fahrerfahrung nicht mindern. Selbst wenn Sie 30 Jahre unfallfrei sind und über ähnliche Fahrfähigkeiten wie Michael Schumacher verfügen, sind Sie vor einem Autoeinbruch nicht gefeit.