Die Vollkaskoversicherung ist eine der nicht gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzversicherungen. Sie tritt ein, wenn es zu Zerstörungen, Beschädigungen oder Verlust des Fahrzeuges durch Eigen- oder Fremdverschulden kommt.
In der Vollkaskoversicherung sind folgende Ergänzungen zur Teilkasko enthalten: Erstens die mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremdeinwirkung. Des Weiterem werden Unfallschäden am Fahrzeug

die durch Eigenverschulden aber nicht mutwillig herbei geführt worden sind, bei Fahrerflucht nach ereigneten Unfall, bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners und falls der Verursacher des Schadens am PKW nicht haftbar gemacht werden kann, da dieser beispielsweise Minderjährig ist, übernommen. Die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung ist variabel, sie ist abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung, sowie von der Einstufung des Fahrzeuges in Typklassen und Risikogruppen. Die Selbstbeteiligung sollte so hoch wie möglich gewählt werden, dies garantiert eine niedrige Zahlung der monatlichen Beiträge. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang ist die Einstufung in Schadensfreiheitsklassen. Je länger man Unfallfrei gefahren ist, desto höher erfolgt die Einstufung und desto weniger muss man zahlen.
Ein Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf ein Fahrzeug ist nur zu empfehlen wenn dies ein Neu- oder Jahreswagen ist, da bei Totalschaden die Versicherung sich auf den Gegenstandswert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Beschädigung bezieht. Ausnahmen bilden hier Neuwagen, die bis zu einem Alter von zwei Jahren zur vollen Höhe des Listenpreises versichert sind.
Ausschluss vom Leistungsanspruch des beschädigten Fahrzeuges kann entstehen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung durch Eigenverschulden vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, wenn der Fahrzeughalter darüber im Kenntnis ist das an seinem Fahrzeug Mängel vorliegen, er diese aber nicht beseitigt sondern weiter mit seinem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und damit sich und andere mutwillig gefährdet. Ebenso durch Trunkenheit am Steuer. Was nur wenige Wissen, bricht beim Durchfahren eines Schlagloches auf einer Nebenstraße die Achse des Fahrzeuges wird die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen.
Ist ein Schaden am Fahrzeug aufgetreten sollte in erster Linie überlegt werden ob es Sinnvoll ist den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen, um eine Rückstufung in eine teurere Beitragsklasse zu verhindern oder ob die Versicherung den Schaden übernehmen soll, dies sollte bei Schäden in Schadenshöhe über 1000 € in Erwägung gezogen werden.
Die Höhe der Rückstufung ist abhängig von der Anzahl der Unfälle des Versicherten. Dem nach können mehrere kleine Unfälle im Nachhinein zu einer größeren Rückstufung führen als ein Unfallschaden in großer Höhe. Falls der Versicherte feststellt das es für ihn günstiger gewesen wäre einen Schaden selbst zu bezahlen, kann er innerhalb der Frist eines Jahres seine Entscheidung revidieren um dauerhaft höheren Kosten zu entgehen. Für die Kündigung dieser Kfz-Versicherung gelten alle Punkte die unter der Kfz-Haftpflicht aufgeführt sind.