Die Teilkasko greift im Gegensatz zur Vollkasko nur bei Schäden am Fahrzeug des Versicherten durch Fremdverschulden. Der Versicherungsschutz durch Eigenverschulden ist ausgeschlossen. Sie ist ebenfalls keine vorgeschriebene Pflichtversicherung im Gegensatz zu Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung umfasst folgende Leistungen: Die Absicherung des Versichertenfahrzeuges durch Diebstahl und Entwendung von einzelnen Fahrzeugteilen. Davon ausgeschlossen sind Gegenstände die nicht fest in dem PKW eingebaut sind und nicht zum standardmäßigen Zubehör (CDs, Hausrat) zählen. Als Zubehör anerkannt sind unter anderem Autoradios, Boxen, Skihalterungen und Kindersitze. Des Weiterem beinhalten die Teilkaskoversicherung Glasbruch und Fahrzeugschäden die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen verursacht worden sind. Als letztes sichert sie noch Schäden am PKW verursacht durch Haarwild (Rehe, Wildschweine) ab.
Teilkasko ersetzt ebenso wie die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Gegenstandes, dass heißt den Wert den der Gegenstand zum Zeitpunkt der Entwendung Beziehungsweise zum Zeitpunkt der Beschädigung hatte. Fahrzeuge ohne Wegfahrsperre müssen mit weiterem Abzug von 10% der Wertsumme rechnen. Muss ein Fahrzeug nach einer Beschädigung durch Fremdeinwirkung repariert werden, wird von der Teilkasko Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt, wie beispielsweise Abschleppkosten und Transport von Ersatzteilen. Zum Versicherungsausschluss führen ebenfalls wie bei der Vollkasko Schäden die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sind. Die Beitragsberechnung setzt sich bei der Teilkasko aus folgenden Merkmalen zusammen: Erstens den Typenklassen, sie sind in die Klassen 10 – 40 unterteilt. Wobei die niedrigen Typklassen preiswert sind und die Hohen sehr teuer. Zweitens der Selbstbeteiligung. In der Teilkasko besteht die Möglichkeit die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Ohne den Abschluss einer Selbstbeteiligung muss mit enorm höheren Kosten gerechnet werden, die sich oftmals nicht rentieren. Drittens die Schadensfreiheitsklassen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko wird bei der Teilkasko die Einteilung in Schadensfreiheitsklassen vorgenommen. Dies verhindert die Hochstufung im Schadensfall und somit höhere Beiträge. Ein Schadensrückkauf ist bei der Teilkasko nicht möglich.
Tritt ein Schaden für den Versicherten auf, verursacht durch Unwetter welche unmittelbar die Zerstörung des Autos zur Folge haben, ist dieser Unfallschaden in der Regel versichert. Ausnahmen sind Unfälle die auf das fehlerverhalten des Fahrers zurück zu führen sind, beispielsweise wenn der Fahrer einen umstürzenden Baum ausweicht und dadurch einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht. Bei Wildunfällen handelt die Versicherung nach dem Prinzip das Ausweichmanöver nur versichert sind, wenn es sich um Rot-, Damm- und Schwarzwild handelt. Da nur in diesen Fällen für die Insassen des Fahrzeuges eine Gefahr besteht. In allen anderen Fällen wird die Versicherung keine Zahlungen leisten.
Die Teilkasko ist im Falle eines Fahrzeugwechsel oder Abmeldung eines Fahrzeuges jederzeit kündbar, es genügt die Versicherungsanstalt zu informieren. Im Falle einer Beitragserhöhung kann die Versicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden und bei einer anderen Versicherungsanstalt zu besseren Konditionen einen neuen Vertrag abgeschlossen werden.