Kfz-Haftpflichtversicherung

Es existieren zahlreiche Versicherungen für Fahrzeuge, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine davon. Sie ist im Gegensatz zu vielen anderen eine staatlich vorgeschriebene Versicherung. Ohne Besitz einer solchen Versicherung ist es untersagt am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, des weiterem kann ohne diese vorgeschriebene Versicherung kein PKW zugelassen werden. Deshalb ist es zwingend erforderlich bei der Zulassung Ihres PKWs eine sogenannte Doppelkarte vorzulegen, die als Bestätigung einer vorhandenen Kfz-Haftpflichtversicherung gilt.Tarifrechner

Der Gesetzgeber sieht es für zwingend angemessen jeden Bundesbürger der im Besitz eines PKWs ist gleichzeitig zu verpflichten eine solche Versicherung abzuschließen, aus den folgenden Gründen:
Der Hauptgrund ist die Absicherung der Zahlung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch gebrauch des Fahrzeuges entstehen und sehr schnell die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen übersteigen können. Dies gilt ganz besonders bei der Absicherung von Personenschäden, wie beispielsweise bei körperlichen Beeinträchtigungen, welche von einem anderen Fahrzeugfahrer verschuldet wurde und eine lebenslange Zahlung an den Geschädigten zur Folge haben. Es handelt sich hierbei um Geldbeträge, die nicht im Ermessen eines Normalverdieners liegen. Um den Geschädigtem eine dauerhafte Zahlung zu sichern, schreibt der Fiskus diese Versicherung gesetzlich vor. Die Versicherungsanstalten der einzelnen Kfz-Haftpflichtversicherungen behalten sich in folgenden Fällen das Recht vor die Zahlung zu verweigern: Wenn das Fahrzeug für Zwecke verwendet wird die nicht im Vertrag vereinbart sind, zum Beispiel die Vermietung des Fahrzeuges an Dritte. Des Weiteren wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder der PKW von Personen geführt wird die nicht dazu berechtigt sind. Bei erheblichem Sicherheitsmangel über die der Fahrzeughalter bescheid weiß, wie abgenutzte Bremsen und abgenutzte Reifen. Wer unter Einfluss von Alkohol einen Unfall verursacht, muss in der Regel eine angemessene Beteiligung an die Versicherung zahlen.

Die Beitragsberechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung ist von verschiedenen Punkten abhängig, beispielsweise vom Fahrzeugtyp, dem Zeitraum der persönlichen Fahrpraxis, dem Zulassungsbezirk und der Schadensfreiheit. Tritt ein Schaden auf ist es von enormer Wichtigkeit das die Angaben zur Schadensmeldung wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Bevor eine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen wird muss die Versicherung darüber verständigt werden, im Regelfall beauftragt sie einen Sachverständigen der ein Gutachten über die verursachte Schadenshöhe erstellt.

Entsteht ein Schaden am PKW, verursacht durch Dritte, steht dem Versicherten im Zeitraum der Reparatur seine Fahrzeuges eine Kostenerstattung für den Nutzungsausfall zu oder ersatzweise ein Mietwagen. In wie weit die Kosten von der gegnerischen Versicherung abgedeckt werden, sollte im Voraus erfragt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Falle eines Fahrzeugwechsel oder Abmeldung eines Fahrzeuges jederzeit kündbar, es genügt die Versicherungsanstalt zu informieren. Im Falle einer Beitragserhöhung kann die Versicherung innerhalb eines Monats gekündigt werden und bei einer anderen Versicherungsanstalt zu besseren Konditionen einen neuen Vertrag abgeschlossen werden.