Die Insassenunfallversicherung nicht staatlich vorgeschriebene Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung. Sie bietet Schutz für den Fahrer des PKWs bei einem selbst verursachten Unfall und gibt einen Anspruch auf Ersatzzahlung bei entstehenden Schäden. Diese Zahlung ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Unfallverursacher ausgeschlossen, jedoch übernimmt sie entstehende Kosten für weitere Insassen. Die Ansprüche die aus dem Unfall entstehen kann nur der Versicherungsnehmer für die zusätzlich versicherten Personen in Anspruch nehmen, nicht die Geschädigten selber. Diese Zusatzversicherung wird in den meisten Fällen für den Todes- und Invaliditätsfall abgeschlossen. Im Invaliditätsfall wird unterschieden nach Teilinvalidität, hierbei zahlt die Versicherung einen entsprechenden Teil als Kapital oder Rente und der Vollinvalidität, hier wird die volle Invaliditätssumme gezahlt. Den Weiteren beinhaltet die Versicherung noch Zahlungen von Unfall-Tagegeld bzw. Unfall-Krankenhaustagegeld.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Insassen-Versicherung. Erstens den Abschluss eines Pauschalsystem, dabei wird die Versicherungssumme gleichmäßig auf die Insassen des Fahrzeuges aufgeteilt, die sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befunden haben. Zweitens den Abschluss eines Platzsystem, das bedeutet das jeder einzelne Platz des Fahrzeuges mit derselben Summe versichert ist. Dies lohnt sich vor allem für beruflich oft genutzte PKWs, wo meist nur der Fahrersitz bzw. die vordere Sitzreihe dauerhaft besetzt sind. Und drittens der Abschluss einer namentliche Versicherung, diese gewährt den Versicherungsschutz für eine bestimmte namentlich genannte Person, und damit sind alles Fahrzeuge eingeschlossen die dem Versicherten gehören.
Die Insassen-Unfallversicherung bietet den Vorteil gegenüber anderen Versicherungen, dass sie entstehende Kosten für Insassen übernimmt die einen Unfall erleiden, der durch eine Person verursacht wird, die weder versichert ist, noch die Möglichkeit hat den Schaden selbst zu tragen.Gleichzeitig steht die Insassen-Unfallversicherung in der Kritik als überflüssig zu gelten, weil ein Großteil ihrer Leistungen bereits durch weitere Versicherungen gedeckt ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Insassen bei einem selbst verschuldeten Unfall. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche und Heilkosten. Die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung der Insassen leisten bei Arbeitsunfähigkeit eine Rentenzahlung.